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Garantie
Unseren Patienten soll es mit dem Zahnersatz der Dental-Ästhetik gut gehen und sie sollen sich damit wohl fühlen. Deshalb verlängern wir die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei auf fünf Jahre.

Das gehört zu unserer Garantie


Unsere Garantie umfasst Material- und Laborkosten, die auf fehlerhafte Herstellung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Defekte Teile reparieren wir oder tauschen sie aus.

Die Garantie beginnt mit der Eingliederung des Zahnersatzes. Sie begründet keine weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz.

Das müssen Sie tun?

Unsere Patienten sollen dafür nur regelmäßig zweimal im Jahr bei Ihrem behandelnden Zahnarzt zur Kontrolle gehen.

Herausnehmbare Prothesen müssen Sie mindestens einmal jährlich reinigen, überprüfen und bei Bedarf reparieren lassen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Reinigungskosten in der Regel nicht.

Für festsitzenden Zahnersatz ist eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung und Kontrolle notwendig. Über die Abstände zwischen den jeweiligen Kontrollen, hat der behandelnde Zahnarzt nach der Eingliederung zu entscheiden.

Was fällt nicht unter unsere Garantie?

Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind (zum Beispiel Schlag, chemische Einwirkung, Hitzeschäden).
Mängel an Ihrem Zahnersatz, die nach Arbeiten anderer Labors oder Zahnärzte entstanden sind.
Verlust Ihres Zahnersatzes

Sie müssen beweisen, dass keine dieser Ausnahmen vorliegt.

Übrigens: Wir stellen unsere zahntechnischen Arbeiten nach den Richtlinien des Medizinprodukte-Gesetzes her.